Haushalts­hilfe

Einkaufs­hilfe

Begleitung außer Haus

Grund­pflege

Betreuung Zuhause

Kinder- / Familien­betreuung

Demenz­betreuung Zuhause

Entlastung pflegender Angehöriger

Beratungs­gespräch nach § 37.3 SGB XI

Pflege­beratung nach § 45 SGB XI

Entlastung pflegender Angehöriger

senprima pflegedinest verhinderungspflege 1 - Entlastung pflegender Angehöriger - SenPrima Pflegedienst

Verlässliche Unterstützung für pflegende Angehörige – damit Sie neue Kraft schöpfen können

Die Entlastungsleistungen von SenPrima bieten pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, sich eine wohlverdiente Auszeit zu nehmen, während ihre Liebsten in guten Händen sind. Ob bei Krankheit, Urlaub oder einfach zur Erholung – SenPrima übernimmt die Betreuung zuverlässig und individuell angepasst.

Was bedeutet die Entlastung durch SenPrima?

Flexible Verhinderungspflege

Individuelle Betreuung von wenigen Stunden bis zu mehreren Tagen, je nach Bedarf.

Umfassende Pflegeleistungen

Unterstützung bei Grundpflege, Ankleiden, Haushaltsführung, Essenszubereitung, Einkaufsservice, Begleitservice und Medikamenteneinnahme.

Anspruch auf Verhinderungspflege

Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2, die mindestens 6 Monate von einer eingetragenen Pflegeperson zu Hause betreut wurden.

Kombination mit Kurzzeitpflege

Nicht genutzte Leistungen der Kurzzeitpflege können auf die Verhinderungspflege angerechnet werden, mit einem jährlichen Budget von bis zu 2.418 Euro.

Beratung und individuelle Angebote

Auch ohne Pflegegrad bietet SenPrima Beratung und maßgeschneiderte Betreuungsangebote für Ihre Angehörigen.

Unser Angebot richtet sich nach Ihren Bedürfnissen

SenPrima verfügt über eine volle Pflegekassenzulassung und berät Sie gerne über ambulante Budgets der Pflegeversicherung für Betreuungsleistungen und hauswirtschaftliche Hilfen. Natürlich können Sie alle unsere Betreuungsleistungen auch als Privatzahler nutzen.

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