Beratungsgespräch nach § 37.3 SGB XI

Beratungsgespräch nach § 37.3 SGB XI – Ihre Unterstützung bei Pflegegeldbezug
Pflegebedürftige, die Pflegegeld nach § 37 SGB XI beziehen und von Angehörigen oder anderen nicht professionellen Pflegepersonen betreut werden, sind verpflichtet, regelmäßig ein Beratungsgespräch nach § 37.3 SGB XI in Anspruch zu nehmen.
Diese Beratung dient nicht nur der gesetzlichen Pflichterfüllung, sondern bietet auch wertvolle Hilfestellungen, Tipps und Informationen für die bestmögliche Pflege zu Hause.
Was umfasst das Beratungsgespräch bei SenPrima?
Fachliche Beratung
Individuelle Tipps und Empfehlungen für die häusliche Pflege, angepasst an Ihre Situation.
Unterstützung der Pflegeperson
Vermittlung von Techniken und Entlastungsmöglichkeiten.
Prüfung der Pflegesituation
Sicherstellung einer guten und sicheren Pflege zu Hause.
Information zu Leistungen
Überblick über mögliche Hilfen und Unterstützung durch Pflege- oder Krankenkassen.
Dokumentation für die Pflegekasse
Ordnungsgemäße Bestätigung des Beratungsgesprächs.
Unser Angebot richtet sich nach Ihren Bedürfnissen
SenPrima verfügt über eine volle Pflegekassenzulassung und berät Sie gerne über ambulante Budgets der Pflegeversicherung für Betreuungsleistungen und hauswirtschaftliche Hilfen. Natürlich können Sie alle unsere Betreuungsleistungen auch als Privatzahler nutzen.