Haushalts­hilfe

Einkaufs­hilfe

Begleitung außer Haus

Grund­pflege

Betreuung Zuhause

Kinder- / Familien­betreuung

Demenz­betreuung Zuhause

Entlastung pflegender Angehöriger

Beratungs­gespräch nach § 37.3 SGB XI

Pflege­beratung nach § 45 SGB XI

Beratungsgespräch nach § 37.3 SGB XI

senprima pflegedienst baden wuerttemberg 4 - Beratungsgespräch nach § 37.3 - SenPrima Pflegedienst

Beratungsgespräch nach § 37.3 SGB XI – Ihre Unterstützung bei Pflegegeldbezug

Pflegebedürftige, die Pflegegeld nach § 37 SGB XI beziehen und von Angehörigen oder anderen nicht professionellen Pflegepersonen betreut werden, sind verpflichtet, regelmäßig ein Beratungsgespräch nach § 37.3 SGB XI in Anspruch zu nehmen.

Diese Beratung dient nicht nur der gesetzlichen Pflicht­erfüllung, sondern bietet auch wertvolle Hilfestellungen, Tipps und Informationen für die bestmögliche Pflege zu Hause.

Was umfasst das Beratungsgespräch bei SenPrima?

Fachliche Beratung

Individuelle Tipps und Empfehlungen für die häusliche Pflege, angepasst an Ihre Situation.

Unterstützung der Pflegeperson

Vermittlung von Techniken und Entlastungsmöglichkeiten.

Prüfung der Pflegesituation

Sicherstellung einer guten und sicheren Pflege zu Hause.

Information zu Leistungen

Überblick über mögliche Hilfen und Unterstützung durch Pflege- oder Krankenkassen.

Dokumentation für die Pflegekasse

Ordnungsgemäße Bestätigung des Beratungsgesprächs.

Unser Angebot richtet sich nach Ihren Bedürfnissen

SenPrima verfügt über eine volle Pflegekassenzulassung und berät Sie gerne über ambulante Budgets der Pflegeversicherung für Betreuungsleistungen und hauswirtschaftliche Hilfen. Natürlich können Sie alle unsere Betreuungsleistungen auch als Privatzahler nutzen.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner