Haushalts­hilfe

Einkaufs­hilfe

Begleitung außer Haus

Grund­pflege

Betreuung Zuhause

Kinder- / Familien­betreuung

Demenz­betreuung Zuhause

Entlastung pflegender Angehöriger

Beratungs­gespräch nach § 37.3 SGB XI

Pflege­beratung nach § 45 SGB XI

Pflegeberatung nach § 45 SGB XI

senprima pflegedienst 3 - Pflegeberatung nach § 45 - SenPrima Pflegedienst

Pflegeberatung nach § 45 SGB XI – Mehr Sicherheit in der häuslichen Pflege

Die Pflegeberatung nach § 45 SGB XI richtet sich an alle Pflegebedürftigen und deren Angehörige, die Unterstützung bei der Organisation der häuslichen Pflege wünschen. Sie ist ein freiwilliges, kostenfreies Angebot, das von der Pflegekasse finanziert wird.

Ziel ist es, Ihre Pflegesituation zu optimieren, Hilfsmittelbedarf zu klären und Entlastungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

Was bedeutet Pflegeberatung §45 von SenPrima?

Bedarfsanalyse

Erfassung der aktuellen Pflegesituation und der individuellen Bedürfnisse.

Organisation der Pflege

Planung von Pflegeabläufen und sinnvolle Einbindung von Hilfsmitteln.

Information zu Entlastungsangeboten

Aufzeigen von Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

Hilfsmittelberatung

Empfehlungen für nützliche Pflegehilfsmittel und Unterstützung bei der Beantragung.

Netzwerkaufbau

Kontakt zu ergänzenden Diensten und Anbietern vor Ort.

Unser Angebot richtet sich nach Ihren Bedürfnissen

SenPrima verfügt über eine volle Pflegekassenzulassung und berät Sie gerne über ambulante Budgets der Pflegeversicherung für Betreuungsleistungen und hauswirtschaftliche Hilfen. Natürlich können Sie alle unsere Betreuungsleistungen auch als Privatzahler nutzen.

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