Pflegeberatung nach § 45 SGB XI

Pflegeberatung nach § 45 SGB XI – Mehr Sicherheit in der häuslichen Pflege
Die Pflegeberatung nach § 45 SGB XI richtet sich an alle Pflegebedürftigen und deren Angehörige, die Unterstützung bei der Organisation der häuslichen Pflege wünschen. Sie ist ein freiwilliges, kostenfreies Angebot, das von der Pflegekasse finanziert wird.
Ziel ist es, Ihre Pflegesituation zu optimieren, Hilfsmittelbedarf zu klären und Entlastungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Was bedeutet Pflegeberatung §45 von SenPrima?
Bedarfsanalyse
Erfassung der aktuellen Pflegesituation und der individuellen Bedürfnisse.
Organisation der Pflege
Planung von Pflegeabläufen und sinnvolle Einbindung von Hilfsmitteln.
Information zu Entlastungsangeboten
Aufzeigen von Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Hilfsmittelberatung
Empfehlungen für nützliche Pflegehilfsmittel und Unterstützung bei der Beantragung.
Netzwerkaufbau
Kontakt zu ergänzenden Diensten und Anbietern vor Ort.
Unser Angebot richtet sich nach Ihren Bedürfnissen
SenPrima verfügt über eine volle Pflegekassenzulassung und berät Sie gerne über ambulante Budgets der Pflegeversicherung für Betreuungsleistungen und hauswirtschaftliche Hilfen. Natürlich können Sie alle unsere Betreuungsleistungen auch als Privatzahler nutzen.