Kinderbetreuung und Familienpflege bei Krankheit
Unser ambulanter Pflege- und Betreuungsdienst SenPrima steht Ihnen zur Seite bei Krankheit, unerwarteten Krankenhausaufenthalten oder Abwesenheit eines Elternteils.
Abrechnung über die Krankenkasse möglich
Zusammen mit dem behandelnden Arzt haben Sie die Möglichkeit, Ihren Bedarf an Unterstützung (z. B. eine Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung) bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen. Bei Erkrankung der Haupterziehungsperson von Kindern bis zu 12 Jahren
(bei manchen Krankenkassen bis zu 14 Jahren) können zwischen 10 und 40 Wochenstunden für die Familienbetreuung oder Familienpflege durch die Krankenkasse genehmigt werden.
Betreuung autistischer und behinderter Kinder
Wir wissen um die Wichtigkeit der Entlastung der Eltern, deshalb übernehmen unsere speziell geschulten SenPrima Betreuer die Betreuung autistischer und geistig und/oder körperlich behinderter Kinder.
Wenn Ihre Familie Hilfe benötigt, unterstützen wir Sie mit folgenden Leistungen: